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BGH, 09.02.2004 - VIII ZR 288/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Berufung auf die Gefahr eines nicht zu ersetzenden Nachteils nach Stellen eines Vollstreckungsschutzantrages in der Berufungsinstanz
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 712 § 719 Abs. 2
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.02.2004 - VIII ZR 288/03
- BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 288/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 142/03
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 09.02.2004 - VIII ZR 288/03
Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 142/03 m.w.Nachw.).